Die zweite Sektion des Gemeinderates hat an nachstehende Herren das Bürgerrecht der Stadt Wien verliehen: Joh. Lehr, Hufschmied; Albert Milde, Schlosser; Mathias Swatschek, Schuhmacher; Joh. Fuchs, Hauseigentümer; Fr. Mayerhofer, Bäcker; Wenzel Elger, Gastwirt; Joh. Geißler, Anstreicher; Jg. Kunisch, Drechsler; Karl Rohn, Tuchhändler; Joseph Prohaska, Geräthelträger; Thaddäus Fürnstel, Futteralmacher; Jos. Reimer, Jg. König, J. T. Kramer und Engelbert Schnekenburger, Tischler; Joh. Rießner, Fragner; Heinrich Ilgen, Steinmetz; Fr. Fest, Hauseigentümer; und Karl Hotze, Gürtler. (1)
Im Bürgerkataster (WSTLA, M. Abt. 116, A62 Bürgerkataster (1. und 2. Reihe), ist Albert Milde aufgeführt. Er leistete den Bürgereid am 5.8.1869. Besondere Gründe für die Verleihung des Bürgerrechts gehen nicht daraus hervor. Albert Milde besaß demnach einfach das Wiener Bürgerrecht, das es seit dem Mittelalter gab. Dieses war nach einem Antrag erhältlich, sofern man eine gewisse Steuerleistung erbrachte. Das Wiener Bürgerrecht umfasste auch ein Recht auf Aufnahme im Wiener Bürgerspital und somit eine finanzielle Absicherung durch die Gemeinde in Notsituationen. (2)
Das neue Gemeindestatut vom Jahre 1890 und 1900 enthielt eine Neuregelung der Bürgeraufnahmen, so dass ein Bürgerkataster angelegt wurde, der als Ergänzung zur Gemeindematrik (=Heimatrolle) diente. Der Kataster enthält nur Männer, die den Bürgereid zwischen ca. 1840 und 1920 abgelegt haben. Für den Kataster wurden ab 1890 wahrscheinlich alle Eide nach ca. 1840 aus den Bürgereidbüchern (siehe eigener Bestand Bürgereidbücher) erfasst, vollständig ist der Kataster daher erst ab 1890. Der Kataster enthält damit Personen mit Geburtsdaten zwischen ca. 1800-1900. Um 1900 wurden dann alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben waren, ausgeschieden (= 2. Reihe). Personen die noch lebten oder deren Sterbedatum nicht sicher war blieben in der 1. Reihe. Laut Akt Steuerkataster (1.1.4), A 1: Nr. 282 und Nr. 283 (aus 1899) wurde der Bürgerkataster mit Stadtratsbeschluss vom 5.1.1899 Z. 141 beschlossen und die Bezahlung mit Beschluss vom 2.3.1899 Z. 1572 geregelt. Der Bürgerkataster wurde vom Konskriptionsamt erstellt und dann dem Steuer- und Wahlkataster zur weiteren Evidenzhaltung übergeben. 3.1 Form/Inhalt An Informationen enthält jede Katasterkarte den Namen des Bürgers, Geburtsdatum und -ort, Beschäftigung, Wohnort, das Datum des Bürgereids und zum Teil eine Aktenzahl. Der Kataster kann damit als Index für die Bürgereidbücher verwendet werden. (3)