Gesellschaft zur Förderung der Kunstgewerbeschule des k. k. Österr. Museums (1)
Die Kunstgewerbeschule des österr. Museums ist, wie das Museum selbst; an die tätige Mitwirkung des beteiligten Publikums gewiesen. Je inniger und organischer beide mit diesem in Verbindung treten, desto segensreicher werden ihre Erfolge sein. Was der Staat tun kann in Herbeischaffung von Mitteln, in der Gründung von Lehrkanzeln, ist bereits geschehen; was weiter noch zu tun ist, das muss großenteils von jenen Kreisen aus geschehen, welche an dem Gedeihen der Kunstgewerbeschule das größte Interesse haben.
Um aber eben diesen Kreisen die Möglichkeit zu schaffen, sich zu organisieren und in rationeller Weise zu tun, was nötig erscheint, hat sich eine Gesellschaft gebildet, welche die Aufgabe verfolgt, die Kunstgewerbeschule in ihren Zwecken zu fördern und die nötigen Fonds hierzu herbeizuschaffen. Die Anregung zur Gründung dieser Gesellschaft ist von dem österr. Botschafter am französischen Hofe, Fürst Richard Metternich, ausgegangen; in Folge einiger Unterredungen, welche derselbe mit dem Direktor des Museums R. v. Eitelberger hatte, entstand die Idee zu einer Société d‘ encouragement, wie deren das Ausland bereits mehrere hat.
Das Kuratorium des österr. Museums hat in seiner Sitzung vom 16. Jänner d. J. die Ideen, welche dem Statute der Gesellschaft zu Grunde liegen, zu den seinigen gemacht; der Protektor des Museums, Se. kais. Hoheit Herr Erzherzog Rainer, sowie das h. k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht haben die vollständige Beistimmung zur Gründung einer solchen Gesellschaft ausgesprochen, und es werden nun, nachdem die Gesellschaft sich kürzlich konstituiert und einen provisorischen Ausschuss gewählt hat, weitere Schritte getan, um Mitglieder zu sammeln und die vorgesteckten Ziele zu erreichen.
Es handelt sich, wie gesagt, bei Gründung dieser Gesellschaft in erster Linie um Herbeischaffung der nötigen Fonds zur Förderung der Zwecke der Kunstgewerbeschule.
Man weiß, dass der Entwicklung unserer Schulen nichts so sehr hemmend in den Weg tritt, als die Armut der Schüler. In den ersten Wochen des Bestehens der Kunstgewerbeschule hat man schon die Erfahrung gemacht, dass den fähigsten Schülern die Mittel fehlen, die Schule längere Zeit besuchen zu können. Nur wenige Schüler sind in der Lage, den ganzen Tag in den Ateliers der Schule zubringen zu können; ein großer Teil derselben ist bis in die Nachmittagsstunden in Arbeit und kann erst in den Abendstunden die Schule besuchen. Und gerade für solche Zöglinge, welche aus dem Geschäfte und aus der Werkstatt hervorgehen, wäre es notwendig Mittel zu besitzen, die in Form von Schulstipendien ihnen die Gelegenheit geben, sich vollständig der Schule widmen zu können.
Für einen anderen Kreis von Schülern wäre es von entschiedenem Vorteil, kleinere Arbeiten unter der Leitung des Lehrers selbstständig in der Schule ausführen zu können. Bei solchen Arbeiten lernt ein fortgeschrittener Zögling am meisten. Die Mittel zu Arbeiten ähnlicher Art können durch die Fonds, die der Staat der Schule zur Verfügung stellt, nicht gedeckt werden. Es ist nötig, dass auch nach dieser Seite hin die Schule freie Bewegung erhält und dass ihr zur Ausführung kleinerer selbstständiger Werke in der Schule selbst die Mittel gegeben werden.
Endlich ist es wünschenswert, dass Fonds für kleinere Reisestipendien vorhanden sind, damit Jünglinge, welche sich für die Kunstindustrie in der Kunstgewerbeschule vollständig ausgebildet haben, vor dem Eintritte in das praktische Leben Gelegenheit erhalten, die Kunstindustrie des Auslandes kennen zu lernen und so ihren Blick zu erweitern, ihre Geschäftstüchtigkeit zu erhöhen.
Bei der Gründung dieser Gesellschaft waren vorzugsweise die Bedürfnisse der Kronländer maßgebend.
Aus mehr als einem Falle ist es der Direktion des Museums bekannt, dass sehr geschickte Handwerker in den Provinzen Lust hätten in die Schule einzutreten, wenn die Vermögensverhältnisse es ihnen erlauben würden, befreit von den drückendsten Nahrungssorgen, einige Jahre in Wien sich der Schule widmen zu können. Die Paragraphe des Statutes der neuen Gesellschaft gestatten es, Stiftungen und Beiträge für die Angehörigen eines bestimmten Kronlandes zu machen.
Dazu kommt noch die Erwägung, dass das Gedeihen und die Fortentwicklung der Kunstindustrie in der österreichischen Monarchie wesentlich von Erhöhung und Vermehrung der Wechselbeziehungen zwischen dem Museum und den Kronländern abhängig sind. Die Fortschritte der Geschmacksbildung in der Kunstindustrie dürfen sich nicht allein auf Wien beschränken, sie müssen sich gleichmäßig über die ganze Monarchie verbreiten.
Die Organisation der zu gründenden Gesellschaft ist von den Gesichtspunkten getragen, dass die Herbeischaffung und Verwaltung des Vermögens .ausschließlich in den Händen ihres Ausschusses ruht. Die Bestimmung hingegen, welchem Zöglinge und in welcher Art demselben eine Begünstigung zuzuweisen ist, hängt ausschließlich von dem Lehrkörper und dem Aufsichtsrate der Schule ab. Wie dieser allein kompetent ist, die Würdigkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begünstigung zu entscheiden, so ist jene allein maßgebend, wo es sich um die Verwaltung und um die Modalitäten derselben handelt.
Die Minimalbeiträge sind so gestellt, dass es sehr vielen Personen möglich ist, der Gesellschaft beizutreten. Der Minimalbeitrag für die Gründer der Gesellschaft, der nur einmal gezahlt wird, ist 100 Gulden, der Minimal-Jahresbeitrag für die Mitglieder der Gesellschaft sind fünf Gulden.
Es ist nicht nur einzelnen Personen, sondern auch Körperschaften möglich gemacht, als Gründer oder Mitglieder der Gesellschaft beizutreten.
Wir zweifeln gar nicht, dass diese Ideen den Beifall der beteiligten Kreise finden werden. Seit Gründung des Museums ist in allen Kreisen die Einsicht in die Bedeutung der Kunstindustrie für die Wohlfahrt des Volkes im Steigen begriffen, und man wird nach dem, was der Staat für das Museum getan hat, fühlen, dass auch die Gesellschaft verpflichtet ist, die Zwecke des Museums direkt zu fördern.
Die Beitrittserklärungen zu dieser Gesellschaft nimmt vorläufig die Direktion des österr. Museums, am Ballplatz in Wien, entgegen.
Das h. k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht bat mit dem Erlasse vom 30. Jänner 1869 Z. 642 die dahin erstattete Anzeige „ von der durch die Bemühungen des Museums für Kunst und Industrie ins Leben gerufenen Gesellschaft zur Förderung der Kunstgewerbeschule zur Kenntnis genommen und begleitet die weitere Entwicklung dieser Institution umso mehr mit den besten Wünschen des Gelingens, als die Realisierung der Zwecke, welche diese Gesellschaft sich gesetzt hat, ohne Zweifel die Lösung der Aufgabe der Kunstgewerbeschule zu fördern in hohem Grade geeignet ist."
Statuten für die Gesellschaft zur Förderung der Kunstgewerbeschule des k. k. Museums
I. Zweck und Wirksamkeit der Gesellschaft.
§ 1.
Die Gesellschaft zur Beförderung der Kunstgewerbeschule des Museums hat, wie ihr Name es ausspricht, zum Zwecke, die mit dem k. k. österr. Museum für Kunst und Industrie in Verbindung stehende Kunstgewerbeschule in der Erreichung ihrer statutenmäßigen Bestimmung in der Heranbildung tüchtiger Kräfte für die Bedürfnisse der Kunstindustrie zu unterstützen und die zu diesem Zwecke nötigen Fonds herbeizuschaffen.
§ 2.
Die Form der Unterstützung wird der Regel nach
a) in Schulstipendien,
b) in Reisestipendien,
c) in Aufträgen an hervorragende Zöglinge der Anstalt, und in Beiträgen zur Anfertigung kunstindustrieller Gegenstände bestehen.
Die Verwendungsmodalität in jedem einzelnen Falle wird unter Berücksichtigung der Anträge des Lehrkörpers vom Aufsichtsrate der Kunstgewerbeschule bestimmt werden.
II. Bildung der Gesellschaft; Rechte und Pflichten der Mitglieder.
§ 3.
Die Mitglieder des Vereines sind entweder
a) Gründer, oder
b) unterstützende Mitglieder. Gründer wird man durch einmalige Leistung eines Betrages von mindesten. 100 fl. : unterstützendes Mitglied durch eine Jahresleistung von 5 fl. Auch Korporationen und andere moralische Personen können der Gesellschaft, sei es als Gründer oder als unterstützende Mitglieder, beitreten.
§ 4.
Die Rechte der Mitglieder der Gesellschaft sind folgende:
a) Sie haben allein das Recht, bei der Wahl des Gesellschaftsausschusses mitzuwirken und in denselben gewählt zu werden;
b) durch ein bereinkommen mit dem Aufsichtsrate der Kunstgewerbeschule und der Direktion des Museums wird ihnen der freie Eintritt zu den von der Kunstgewerbeschule statutenmäßig veranstalteten Ausstellungen der Schülerarbeiten und den Ausstellungen der ans den Mitteln der Gesellschaft angefertigten Werke im Museum gesichert werden;
c) sie haben das Recht, selbstständig die Gesellschaft betreffende Vorschläge an den Ausschuss zu richten;
d) ihre Namen werden von Zeit zu Zeit durch besondere Verzeichnisse kund gemacht;
e) sie erhalten als Bestätigung des Eintrittes ein Diplom.
Die Ausübung dieser Rechte ist an die bereits vollzogene Leistung der laufenden Einlagen gebunden.
§ 5.
Die Generalversammlung aller Gesellschafts-Mitglieder wird jährlich einmal zur Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und zur Wahl der Ersatzmänner für die ausgeschiedenen Ausschussmitglieder einberufen. (Vergl. §§ 8, 10 und 15.)
§ 6.
Jedem unterstützenden Mitgliede steht es frei, sich für eine beliebige Anzahl von Einlagen zu verpflichten.
III. Leitung der Gesellschaft.
§ 7.
Die Gesellschaft wird durch einen Ausschuss von 6 Mitgliedern repräsentiert, welche aus den Mitgliedern durch Stimmenmehrheit zu wählen sind.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Direktor der Kunstgewerbeschule bilden den ständigen Beirat des Ausschusses. Die Mitglieder des Ausschusses müssen in Wien, als dem Sitze der Gesellschaft, domizilieren.
§ 8.
Alle Jahre scheidet durch das Loos ein Drittel der Ausschussmitglieder aus und die Ergänzung findet durch Wahl der Gesamtheit der Mitglieder statt. Die Austretenden sind wieder wählbar. Auswärtige .Mitglieder können ihr Wahlrecht auch durch Bevollmächtigte oder schriftlich ausüben.
Das Resultat der Wahl ist vom Anschusse dem Protektor der Gesellschaft und dem Publikum zur Kenntnis zu bringen.
§ 9.
Der Ausschuss versammelt sich über Einladung des Präsidenten oder eines gewählten Stellvertreters je nach Bedürfnis. Die Beschlüsse werden durch Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Anwesenheit von drei Ausschussmitgliedern ist zur Gültigkeit des Beschlusses genügend.
§ 10.
Der Wirkungskreis des Ausschusses besteht in Folgendem:
1. Er nimmt vom Zeitpunkte seiner Konstituierung an alle Beitrittserklärungen zur Gesellschaft entgegen;
2. er verwaltet das Vermögen der Gesellschaft und bestimmt die jährlich zur Verwendung gelangenden Beträge;
3. er hat die aus den Mitteln der Gesellschaft angefertigten Werke zu übernehmen, dafür zu sorgen, dass dieselben in den Lokalitäten des k. k. Museums für Kunst und Industrie ausgestellt und ihrer Bestimmung zugeführt werden;
4. er bat über alle anderweitigen Gesellschaftsangelegenheiten, soweit die eigenen Wahrnehmungen der Ausschussmitglieder, oder Anträge, welche aus der Mitte der Gesellschaft oder vom Lehrkörper und Aufsichtsrate der Kunstgewerbeschule hierzu einen Anlass geben und insbesondere über allfällige Veränderungen der Statuten zu beraten;
5. er hat endlich der Generalversammlung über die Verwendung des Gesellschaftvermögens alljährlich Rechnung zu legen. Das Resultat dieser Rechnung wird öffentlich bekannt gemacht.
§ 11.
An der Spitze des Vereins steht als Protektor Se. Durchlaucht Fürst Richard Metternich -Winneburg. Derselbe präsidiert den Sitzungen des Ausschusses und der Generalversammlung. Zu seiner Vertretung wählt der Ausschoss aus seiner Mitte einen Vorstand, welcher in Abwesenheit des Protektors die Verhandlungen leitet und die Gesellschaft nach außen vertritt. Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereines bedürfen der Unterschrift des Vorstandes. Die übrigen Mitglieder teilen sich in die Funktionen des Sekretärs, des Kassiers, des Kontrollers etc.
IV. Gebarung mit den Mitteln der Gesellschaft.
§ 12.
Die Einnahmen der Gesellschaft bestehen:
a) Aus den Einzahlungen der neu eintretenden Gründer;
b) aus den Jahresbeiträgen der unterstützenden Mitglieder;
c) aus den Zinsen der gemachten Anlagen;
d) aus dem allfälligen Erlöse der über Bestellung der Gesellschaft angefertigten Gegenstände;
e) aus anderen zufälligen Einnahmen; endlich
f) aus besonderen Stiftungen.
Bei diesen besonderen Stiftungen, welche aus einzelnen Kronländern oder von Korporationen aus den Kronländern herrühren, kann die Bestimmung getroffen werden, dass sie nur für Angehörige der betreffenden Länder verwendet werden.
§ 13.
Die jährlich zur Verwendung kommenden Beträge bestimmt nach dem Stande des Gesellschaftsvermögens der Ausschuss (§ 10). ber ihre Verwendung entscheidet der Aufsichtsrat der Kunstgewerbeschule, mit Berücksichtigung der ihm von dem Lehrkörper vorgelegten Anträge und von dem Ausschuss gemachten Vorschläge.
§ 14.
Das Gesellschaftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Die Einzahlung ist im I. Quartale jeden Jahres zu leisten.
V. Dauer und Auflösung der Gesellschaft.
§ 16.
Die Auflösung der Gesellschaft kann nur in einer Generalversammlung durch Beschluss von Dreivierteilen der Abstimmenden stattfinden. In diesem Falle wird das vorhandene Vermögen dem Aufsichtsrate der Kunstgewerbeschule zur Stiftung von Stipendien oder anderweitigen Unterstützungen übergeben.
Zur Abänderung der Statuten ist die Zustimmung von zwei Drittel der ordentlichen Mitglieder erforderlich, welche bei einer zu diesem Zwecke einberufenen Generalversammlung erscheinen.
VI. Schiedsgericht.
Alle aus dem Vereinsverhältnisse entstehenden Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht endgültig entschieden. Zu demselben wählt jeder der streitenden Teile aus den Vereinsmitgliedern einen Schiedsrichter und diese sodann einen Obmann; können sich erstere über die Wahl des Obmannes nicht einigen, so entscheidet das Loos.
berganges-Bestimmungen.
Die Bildung der Gesellschaft wird durch einen Aufruf eingeleitet, welcher von dem Protektor derselben oder in seinem Namen im In- und Auslande verbreitet wird.
Die Anmeldungen zum Beitritt sind vorläufig an den Aufsichtsrat der Kunstgewerbeschule (Museum, Ballplatz 6 in Wien) zu richten, welcher bis zur Wahl eines Gesellschaftsausschusses provisorisch dessen Funktionen ausübt.
Erstes Verzeichnis
der Mitglieder des Vereins zur Förderung der Kunstgewerbeschule
Diesem Vereine sind als Gründer beigetreten:
Se. Majestät der Kaiser mit | fl. | 1.000 |
Se. k. Hoheit Erzherzog Rainer | fl. | 500 |
Se. Durchlaucht Fürst Johann Liechtenstein | fl. | 500 |
Se. Durchlaucht Prinz Hohenlohe_Schillingsfürst, k. k. Oberhofmeister | fl. | 300 |
Se. Exzellenz Herr Graf von Crenneville, k. k. Oberstkämmerer | fl. | 100 |
Se. Exzellenz Herr Graf Josef Wratislaw, k. k. Oberstküchenmeister | fl. | 100 |
Se. Exzellenz Herr Graf Edmund Zichy | fl. | 500 |
Se. Exzellenz Herr Graf Heinrich Zichy | fl. | 100 |
Se. Exzellenz Graf Constantin Wickenburg | fl. | 100 |
Herr R. v. Eitelberger, Direktor des k. k. österr. Museums | fl. | 100 |
Herr Otto v. Bauer, Fabrikbesitzer und Korrespondent des k. k. österr. Museums in Brünn | fl. | 600 |
Herren Philipp Haas & Söhne, k. k. Hofteppichfabrikanten | fl. | 300 |
Herr Ludwig Ladenburg, Direktor der österr. Nationalbank | fl. | 100 |
Herren J. & L. Lobmeyer, k. k. Hof-Glaswarenfabrikanten | fl. | 300 |
Herr Jos. Klinkosch, k. k. Hof-Gold- und Silberwarenfabrikant | fl. | 100 |
Herr David Hollenbach, Bronzewarenfabrikant | fl. | 300 |
Herr Achilles Melingo, Gemeinderat, Kurator des k. k. österr. Museums | fl. | 100 |
Herr Dr. Alex. Scharf, Eigentümer der "Sonn- und Montagszeitung" | fl. | 100 |
Herr Franz Ritter v. Wertheim, Kurator des k. k. österreich Museums | fl. | 300 |
Herr Nicoluas Dumba, Kurator des k. k. österr. Museums | fl. | 300 |
Herr A. v. Lanna, Fabrikbesitzer in Prag | fl. | 100 |
Herr La Vigne, k. k. Hofbildhauer | fl. | 100 |
Herr Alois Hanusch, Bronzewarenfabrikant | fl. | 100 |
Herr Conrad Bühlmayer, k. k. Hofvergolder | fl. | 100 |
Herr Dr. Karl Holdhaus, Sekretär der NÖ Handelskammer | fl. | 100 |
Herren Gebrüder Rodeck, Hoflieferanten | fl. | 100 |
Herr Eduard Sieger, Kammerrat, Papierhändler und Buchdruckereibesitzer | fl. | 100 |
Die priv. österr. Nationalbank | fl. | 500 |
Herr C. Drächsler, k. k. Posamentierer | fl. | 100 |
Herr Albert Milde, Schlossermeister [ca. 1.400 Euro; März 2011] | fl. | 120 |
Herr W. Ritter v. Lucam, Generalsekretär der Nationalbank | fl. | 100 |
Herr F. Paulik, Tischlermeister | fl. | 100 |
Herr Max Freiherr v. Kübek, Reichsrat | fl. | 100 |
Herr A. Artaia, Kunsthändler | fl. | 100 |
Herr Josef Schaller, k. k. Hof- und Armee-Feldschmieden-Fabrikant | fl. | 100 |
Herr Wilhelm Kralik, Firma Meyr's Neffe, Glaswarenfabrikant | fl. | 200 |
Frau Anna Hauser | fl. | 100 |
Herr Eduard Hauser, Steinmetzmeister | fl. | 100 |
Herrn August Kitschelt's Erben | fl. | 100 |
Herr Benedict Kölbl, Vergolder | fl. | 100 |
Herren Joh. Liebieg & Comp. | fl. | 400 |
Herr Hofrat Ignaz Ritter v. Schäffer | fl. | 100 |
Herr F. Schönthaler, Bildhauer | fl. | 100 |
Herren Hlawatsch & Isbary, Shawlfabrikanten | fl. | 300 |
Herr Georg Hartl & Sohn | fl. | 100 |
Erste österr. Seifensiedergewerksgesellschaft | fl. | 300 |
Herr Anton Harpke & Sohn, Kammerrat und Fabrikant | fl. | 100 |
Herr Heinrich Dingler, Kammerrat und Maschinenfabrikant | fl. | 100 |
Der Lehrkörper der Kunstgewerbeschule | fl. | 100 |
Herr Georg Plach, Kunsthändler | fl. | 100 |
Herren Kobeck & Aegigi, k. k. Hofjuweliere | fl. | 100 |
Herr Heinrich Dübell, k. k. Hoftischler | fl. | 100 |
Gesamtsumme der bis jetzt eingegangenen Gründungsbeiträge | fl. | 10.220 |
[ca. 115.700 Euro; März 2011] |
Als beitragende Mitglieder mit Jahresbeiträgen sind beigetreten:
Se. Majestät der Kaiser | fl. | 100 |
Herr A. Hanusch, Bronzewarenfabrikant | fl. | 10 |
Herr La Vigua, Hofbildhauer | fl. | 25 |
Herr A. v. Lanna, Fabrikbesitzer in Prag | fl. | 5 |
Herr Nicolaus Dumba, Kurator des Museums | fl. | 50 |
Herr Franz Ritter v. Wertheim, Kurator des Museums | fl. | 50 |
Herr J. Reckenschuss, Vizepräsident der NÖ Handelskammer | fl. | 20 |
Herren Philipp Haas & Söhne, k. k. Hofteppichfabrikanten | fl. | 20 |
Herren J. & L. Lobmeyer, Hofglaswarenfabrikanten | fl. | 20 |
Herr S. Winterstein, Präsident der NÖ Handelskammer | fl. | 20 |
Se. Durchlaucht Fürst Johann Liechtenstein | fl. | 50 |
Herr C. Giani, Inhaber einer Kunstanstalt für Stickerei und Weberei | fl. | 10 |
Herr R. v. Eitelberger, Direktor des k. k. österr. Museums | fl. | 10 |
Herr D. Hollenbach, Bronzewarenfabrikant | fl. | 20 |
Herren August Kitschelt's Erben | fl. | 5 |
Herr Benedict Kölbl, Vergolder | fl. | 5 |
Herr Josef Dütmär jun., Stahl- und Metallwarenfabrikant | fl. | 8 |
Herr Dr. W. Exner, Realschulprofessor in Krems | fl. | 5 |
Herr Conrad Bühlmayer, k. k. Hofvergolder | fl. | 25 |
Herren Gebrüder Rock, k. k. Hoflieferanten | fl. | 20 |
Herr Eduard Sieger, Papierhändler und Buchdruckereibesitzer | fl. | 5 |
Herr Wilhelm v. Eitelberger, Marineintendant | fl. | 10 |
Herr Albert Milde, Schlossermeister [ca. 113 Euro; März 2011] | fl. | 10 |
Herr Michael Mayer, Hotelier | fl. | 5 |
Herr Ritter v. Lucam, Sekretär der Nationalbank | fl. | 10 |
Herr Friedr. Walter, k. k. Sektionsrat | fl. | 5 |
Herr Josef Schaller, Fabrikant | fl. | 10 |
Herr Er. Pichler, Vergolder | fl. | 10 |
Herr Wilhelm Kralik, Glaswarenfabrikant | fl. | 10 |
Herr Louis Hauser, Architekt | fl. | 10 |
Se. Exzellenz Graf Constantin Wickenburg | fl. | 10 |
Herr F. Storno, Korrespondent des Museums | fl. | 5 |
Herr Josef Pokorny, Bildhauer | fl. | 20 |
Herr F. Schönthaler, Bildhauer | fl. | 5 |
Herr Georg Hartl & Sohn | fl. | 5 |
Herren Hlawatsch & Isbary, Shawlfabrikanten | fl. | 20 |
Herr A. Harpke, Fabrikant und Mitglied der Handelskammer | fl. | 5 |
Herr Joh. Garber sen., Fabrikant und Mitglied der Handelskammer | fl. | 20 |
Herr Heinrich Dingler, Maschinenfabrikant | fl. | 5 |
Se. Exzellenz Graf Heinrich Zichy (mit Widmung für einen ungar. Zögling) | fl. | 25 |
Herr C. Drächsler, Hofposamentierer | fl. | 10 |
Se. Exzellenz Graf Edmund Zichy (mit Widmung für einen ungar. Zögling) | fl. | 50 |
Herren Kobeck & Aegidi, k. k. Hofjuweliere | fl. | 5 |
Herr Heinrich Dübell, k. k. Hoftischler | fl. | 5 |
Herr J. Storck, Architekt und Direktor der Kunstgwerbeschule | fl. | 10 |
Herr F. Laufberger, Professor der Kunstgewerbeschule | fl. | 10 |
Herr F. Sturm, Professor der Kunstgewerbeschule | fl. | 10 |
Herr Otto König, Professor der Kunstgewerbeschule | fl. | 5 |
Herr Mich. Rieser, Professor der Kunstgewerbeschule | fl. | 5 |
Herr Joh. Hütter, Realschuldirektor in Waidhofen a. d. Ybbs | fl. | 5 |
Die Landesunterrealschule daselbst | fl. | 5 |
Freiherr A. v. Burg, Mitglied des Herrenhauses | fl. | 5 |
Herr J. Dollischek, akad. Bildhauer | fl. | 5 |
Herr R. Riegler | fl. | 5 |
Gesamtsumme der Jahresbeiträge der Mitglieder | fl. | 818 |
[ca. 9.260 Euro; März 2011] |
Wien, am 5. Februar 1869,
Graf Edmund Zichy, als Vortsnad,
L. Lobmeyr, als Kassier.