Briefkopf - ALBERT MILDE k. k. Hof-Kunst-Bauschlosser und Eisenkonstrukteur zu Wien; von 7.2.1839 bis 8.11.1904

k. k. Österr. Museum für Kunst und Industrie

Gründungsmitglied und beitragszahlendes Mitglied; 1869

k. k. Albert Milde

Gesellschaft zur Förderung der Kunstgewerbeschule des k. k. Österr. Museums (1)

Die Kunstgewerbeschule des österr. Museums ist, wie das Museum selbst; an die tätige Mitwirkung des beteiligten Publikums gewiesen. Je inniger und organischer beide mit diesem in Verbindung treten, desto segensreicher werden ihre Erfolge sein. Was der Staat tun kann in Herbeischaffung von Mitteln, in der Gründung von Lehrkanzeln, ist bereits geschehen; was weiter noch zu tun ist, das muss großenteils von jenen Kreisen aus geschehen, welche an dem Gedeihen der Kunstgewerbeschule das größte Interesse haben.

Um aber eben diesen Kreisen die Möglichkeit zu schaffen, sich zu organisieren und in rationeller Weise zu tun, was nötig erscheint, hat sich eine Gesellschaft gebildet, welche die Aufgabe verfolgt, die Kunstgewerbeschule in ihren Zwecken zu fördern und die nötigen Fonds hierzu herbeizuschaffen. Die Anregung zur Gründung dieser Gesellschaft ist von dem österr. Botschafter am französischen Hofe, Fürst Richard Metternich, ausgegangen; in Folge einiger Unterredungen, welche derselbe mit dem Direktor des Museums R. v. Eitelberger hatte, entstand die Idee zu einer Société d‘ encouragement, wie deren das Ausland bereits mehrere hat.

Das Kuratorium des österr. Museums hat in seiner Sitzung vom 16. Jänner d. J. die Ideen, welche dem Statute der Gesellschaft zu Grunde liegen, zu den seinigen gemacht; der Protektor des Museums, Se. kais. Hoheit Herr Erzherzog Rainer, sowie das h. k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht haben die vollständige Beistimmung zur Gründung einer solchen Gesellschaft ausgesprochen, und es werden nun, nachdem die Gesellschaft sich kürzlich konstituiert und einen provisorischen Ausschuss gewählt hat, weitere Schritte getan, um Mitglieder zu sammeln und die vorgesteckten Ziele zu erreichen.

Es handelt sich, wie gesagt, bei Gründung dieser Gesellschaft in erster Linie um Herbeischaffung der nötigen Fonds zur Förderung der Zwecke der Kunstgewerbeschule.

Man weiß, dass der Entwicklung unserer Schulen nichts so sehr hemmend in den Weg tritt, als die Armut der Schüler. In den ersten Wochen des Bestehens der Kunstgewerbeschule hat man schon die Erfahrung gemacht, dass den fähigsten Schülern die Mittel fehlen, die Schule längere Zeit besuchen zu können. Nur wenige Schüler sind in der Lage, den ganzen Tag in den Ateliers der Schule zubringen zu können; ein großer Teil derselben ist bis in die Nachmittagsstunden in Arbeit und kann erst in den Abendstunden die Schule besuchen. Und gerade für solche Zöglinge, welche aus dem Geschäfte und aus der Werkstatt hervorgehen, wäre es notwendig Mittel zu besitzen, die in Form von Schulstipendien ihnen die Gelegenheit geben, sich vollständig der Schule widmen zu können.

Für einen anderen Kreis von Schülern wäre es von entschiedenem Vorteil, kleinere Arbeiten unter der Leitung des Lehrers selbstständig in der Schule ausführen zu können. Bei solchen Arbeiten lernt ein fortgeschrittener Zögling am meisten. Die Mittel zu Arbeiten ähnlicher Art können durch die Fonds, die der Staat der Schule zur Verfügung stellt, nicht gedeckt werden. Es ist nötig, dass auch nach dieser Seite hin die Schule freie Bewegung erhält und dass ihr zur Ausführung kleinerer selbstständiger Werke in der Schule selbst die Mittel gegeben werden.

Endlich ist es wünschenswert, dass Fonds für kleinere Reisestipendien vorhanden sind, damit Jünglinge, welche sich für die Kunstindustrie in der Kunstgewerbeschule vollständig ausgebildet haben, vor dem Eintritte in das praktische Leben Gelegenheit erhalten, die Kunstindustrie des Auslandes kennen zu lernen und so ihren Blick zu erweitern, ihre Geschäftstüchtigkeit zu erhöhen.

Bei der Gründung dieser Gesellschaft waren vorzugsweise die Bedürfnisse der Kronländer maßgebend.

Aus mehr als einem Falle ist es der Direktion des Museums bekannt, dass sehr geschickte Handwerker in den Provinzen Lust hätten in die Schule einzutreten, wenn die Vermögensverhältnisse es ihnen erlauben würden, befreit von den drückendsten Nahrungssorgen, einige Jahre in Wien sich der Schule widmen zu können. Die Paragraphe des Statutes der neuen Gesellschaft gestatten es, Stiftungen und Beiträge für die Angehörigen eines bestimmten Kronlandes zu machen.

Dazu kommt noch die Erwägung, dass das Gedeihen und die Fortentwicklung der Kunstindustrie in der österreichischen Monarchie wesentlich von Erhöhung und Vermehrung der Wechselbeziehungen zwischen dem Museum und den Kronländern abhängig sind. Die Fortschritte der Geschmacksbildung in der Kunstindustrie dürfen sich nicht allein auf Wien beschränken, sie müssen sich gleichmäßig über die ganze Monarchie verbreiten.

Die Organisation der zu gründenden Gesellschaft ist von den Gesichtspunkten getragen, dass die Herbeischaffung und Verwaltung des Vermögens .ausschließlich in den Händen ihres Ausschusses ruht. Die Bestimmung hingegen, welchem Zöglinge und in welcher Art demselben eine Begünstigung zuzuweisen ist, hängt ausschließlich von dem Lehrkörper und dem Aufsichtsrate der Schule ab. Wie dieser allein kompetent ist, die Würdigkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begünstigung zu entscheiden, so ist jene allein maßgebend, wo es sich um die Verwaltung und um die Modalitäten derselben handelt.

Die Minimalbeiträge sind so gestellt, dass es sehr vielen Personen möglich ist, der Gesellschaft beizutreten. Der Minimalbeitrag für die Gründer der Gesellschaft, der nur einmal gezahlt wird, ist 100 Gulden, der Minimal-Jahresbeitrag für die Mitglieder der Gesellschaft sind fünf Gulden.

Es ist nicht nur einzelnen Personen, sondern auch Körperschaften möglich gemacht, als Gründer oder Mitglieder der Gesellschaft beizutreten.

Wir zweifeln gar nicht, dass diese Ideen den Beifall der beteiligten Kreise finden werden. Seit Gründung des Museums ist in allen Kreisen die Einsicht in die Bedeutung der Kunstindustrie für die Wohlfahrt des Volkes im Steigen begriffen, und man wird nach dem, was der Staat für das Museum getan hat, fühlen, dass auch die Gesellschaft verpflichtet ist, die Zwecke des Museums direkt zu fördern.

Die Beitrittserklärungen zu dieser Gesellschaft nimmt vorläufig die Direktion des österr. Museums, am Ballplatz in Wien, entgegen.

Das h. k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht bat mit dem Erlasse vom 30. Jänner 1869 Z. 642 die dahin erstattete Anzeige „ von der durch die Bemühungen des Museums für Kunst und Industrie ins Leben gerufenen Gesellschaft zur Förderung der Kunstgewerbeschule zur Kenntnis genommen und begleitet die weitere Entwicklung dieser Institution umso mehr mit den besten Wünschen des Gelingens, als die Realisierung der Zwecke, welche diese Gesellschaft sich gesetzt hat, ohne Zweifel die Lösung der Aufgabe der Kunstgewerbeschule zu fördern in hohem Grade geeignet ist."

 

Statuten für die Gesellschaft zur Förderung der Kunstgewerbeschule des k. k. Museums

I. Zweck und Wirksamkeit der Gesellschaft.

§ 1.

Die Gesellschaft zur Beförderung der Kunstgewerbeschule des Museums hat, wie ihr Name es ausspricht, zum Zwecke, die mit dem k. k. österr. Museum für Kunst und Industrie in Verbindung stehende Kunstgewerbeschule in der Erreichung ihrer statutenmäßigen Bestimmung in der Heranbildung tüchtiger Kräfte für die Bedürfnisse der Kunstindustrie zu unterstützen und die zu diesem Zwecke nötigen Fonds herbeizuschaffen.

§ 2.

Die Form der Unterstützung wird der Regel nach
a) in Schulstipendien,
b) in Reisestipendien,
c) in Aufträgen an hervorragende Zöglinge der Anstalt, und in Beiträgen zur Anfertigung kunstindustrieller Gegenstände bestehen.

Die Verwendungsmodalität in jedem einzelnen Falle wird unter Berücksichtigung der Anträge des Lehrkörpers vom Aufsichtsrate der Kunstgewerbeschule bestimmt werden.

II. Bildung der Gesellschaft; Rechte und Pflichten der Mitglieder.

§ 3.

Die Mitglieder des Vereines sind entweder

a) Gründer, oder
b) unterstützende Mitglieder. Gründer wird man durch einmalige Leistung eines Betrages von mindesten. 100 fl. : unterstützendes Mitglied durch eine Jahresleistung von 5 fl. Auch Korporationen und andere moralische Personen können der Gesellschaft, sei es als Gründer oder als unterstützende Mitglieder, beitreten.

§ 4.

Die Rechte der Mitglieder der Gesellschaft sind folgende:

a) Sie haben allein das Recht, bei der Wahl des Gesellschaftsausschusses mitzuwirken und in denselben gewählt zu werden;
b) durch ein bereinkommen mit dem Aufsichtsrate der Kunstgewerbeschule und der Direktion des Museums wird ihnen der freie Eintritt zu den von der Kunstgewerbeschule statutenmäßig veranstalteten Ausstellungen der Schülerarbeiten und den Ausstellungen der ans den Mitteln der Gesellschaft angefertigten Werke im Museum gesichert werden;
c) sie haben das Recht, selbstständig die Gesellschaft betreffende Vorschläge an den Ausschuss zu richten;
d) ihre Namen werden von Zeit zu Zeit durch besondere Verzeichnisse kund gemacht;
e) sie erhalten als Bestätigung des Eintrittes ein Diplom.

Die Ausübung dieser Rechte ist an die bereits vollzogene Leistung der laufenden Einlagen gebunden.

§ 5.

Die Generalversammlung aller Gesellschafts-Mitglieder wird jährlich einmal zur Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und zur Wahl der Ersatzmänner für die ausgeschiedenen Ausschussmitglieder einberufen. (Vergl. §§ 8, 10 und 15.)

§ 6.

Jedem unterstützenden Mitgliede steht es frei, sich für eine beliebige Anzahl von Einlagen zu verpflichten.

III. Leitung der Gesellschaft.

§ 7.

Die Gesellschaft wird durch einen Ausschuss von 6 Mitgliedern repräsentiert, welche aus den Mitgliedern durch Stimmenmehrheit zu wählen sind.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Direktor der Kunstgewerbeschule bilden den ständigen Beirat des Ausschusses. Die Mitglieder des Ausschusses müssen in Wien, als dem Sitze der Gesellschaft, domizilieren.

§ 8.

Alle Jahre scheidet durch das Loos ein Drittel der Ausschussmitglieder aus und die Ergänzung findet durch Wahl der Gesamtheit der Mitglieder statt. Die Austretenden sind wieder wählbar. Auswärtige .Mitglieder können ihr Wahlrecht auch durch Bevollmächtigte oder schriftlich ausüben.

Das Resultat der Wahl ist vom Anschusse dem Protektor der Gesellschaft und dem Publikum zur Kenntnis zu bringen.

§ 9.

Der Ausschuss versammelt sich über Einladung des Präsidenten oder eines gewählten Stellvertreters je nach Bedürfnis. Die Beschlüsse werden durch Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Anwesenheit von drei Ausschussmitgliedern ist zur Gültigkeit des Beschlusses genügend.

§ 10.

Der Wirkungskreis des Ausschusses besteht in Folgendem:

1. Er nimmt vom Zeitpunkte seiner Konstituierung an alle Beitrittserklärungen zur Gesellschaft entgegen;
2. er verwaltet das Vermögen der Gesellschaft und bestimmt die jährlich zur Verwendung gelangenden Beträge;
3. er hat die aus den Mitteln der Gesellschaft angefertigten Werke zu übernehmen, dafür zu sorgen, dass dieselben in den Lokalitäten des k. k. Museums für Kunst und Industrie ausgestellt und ihrer Bestimmung zugeführt werden;
4. er bat über alle anderweitigen Gesellschaftsangelegenheiten, soweit die eigenen Wahrnehmungen der Ausschussmitglieder, oder Anträge, welche aus der Mitte der Gesellschaft oder vom Lehrkörper und Aufsichtsrate der Kunstgewerbeschule hierzu einen Anlass geben und insbesondere über allfällige Veränderungen der Statuten zu beraten;
5. er hat endlich der Generalversammlung über die Verwendung des Gesellschaftvermögens alljährlich Rechnung zu legen. Das Resultat dieser Rechnung wird öffentlich bekannt gemacht.

§ 11.

An der Spitze des Vereins steht als Protektor Se. Durchlaucht Fürst Richard Metternich -Winneburg. Derselbe präsidiert den Sitzungen des Ausschusses und der Generalversammlung. Zu seiner Vertretung wählt der Ausschoss aus seiner Mitte einen Vorstand, welcher in Abwesenheit des Protektors die Verhandlungen leitet und die Gesellschaft nach außen vertritt. Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereines bedürfen der Unterschrift des Vorstandes. Die übrigen Mitglieder teilen sich in die Funktionen des Sekretärs, des Kassiers, des Kontrollers etc.

IV. Gebarung mit den Mitteln der Gesellschaft.

§ 12.

Die Einnahmen der Gesellschaft bestehen:

a) Aus den Einzahlungen der neu eintretenden Gründer;
b) aus den Jahresbeiträgen der unterstützenden Mitglieder;
c) aus den Zinsen der gemachten Anlagen;
d) aus dem allfälligen Erlöse der über Bestellung der Gesellschaft angefertigten Gegenstände;
e) aus anderen zufälligen Einnahmen; endlich
f) aus besonderen Stiftungen.

Bei diesen besonderen Stiftungen, welche aus einzelnen Kronländern oder von Korporationen aus den Kronländern herrühren, kann die Bestimmung getroffen werden, dass sie nur für Angehörige der betreffenden Länder verwendet werden.

§ 13.

Die jährlich zur Verwendung kommenden Beträge bestimmt nach dem Stande des Gesellschaftsvermögens der Ausschuss (§ 10). ber ihre Verwendung entscheidet der Aufsichtsrat der Kunstgewerbeschule, mit Berücksichtigung der ihm von dem Lehrkörper vorgelegten Anträge und von dem Ausschuss gemachten Vorschläge.

§ 14.

Das Gesellschaftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Die Einzahlung ist im I. Quartale jeden Jahres zu leisten.

V. Dauer und Auflösung der Gesellschaft.

§ 16.

Die Auflösung der Gesellschaft kann nur in einer Generalversammlung durch Beschluss von Dreivierteilen der Abstimmenden stattfinden. In diesem Falle wird das vorhandene Vermögen dem Aufsichtsrate der Kunstgewerbeschule zur Stiftung von Stipendien oder anderweitigen Unterstützungen übergeben.

Zur Abänderung der Statuten ist die Zustimmung von zwei Drittel der ordentlichen Mitglieder erforderlich, welche bei einer zu diesem Zwecke einberufenen Generalversammlung erscheinen.

VI. Schiedsgericht.

Alle aus dem Vereinsverhältnisse entstehenden Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht endgültig entschieden. Zu demselben wählt jeder der streitenden Teile aus den Vereinsmitgliedern einen Schiedsrichter und diese sodann einen Obmann; können sich erstere über die Wahl des Obmannes nicht einigen, so entscheidet das Loos.

berganges-Bestimmungen.

Die Bildung der Gesellschaft wird durch einen Aufruf eingeleitet, welcher von dem Protektor derselben oder in seinem Namen im In- und Auslande verbreitet wird.

Die Anmeldungen zum Beitritt sind vorläufig an den Aufsichtsrat der Kunstgewerbeschule (Museum, Ballplatz 6 in Wien) zu richten, welcher bis zur Wahl eines Gesellschaftsausschusses provisorisch dessen Funktionen ausübt.

 

Erstes Verzeichnis
der Mitglieder des Vereins zur Förderung der Kunstgewerbeschule
Diesem Vereine sind als Gründer beigetreten:

Se. Majestät der Kaiser mit fl. 1.000
Se. k. Hoheit Erzherzog Rainer fl. 500
Se. Durchlaucht Fürst Johann Liechtenstein fl. 500
Se. Durchlaucht Prinz Hohenlohe_Schillingsfürst, k. k. Oberhofmeister fl. 300
Se. Exzellenz Herr Graf von Crenneville, k. k. Oberstkämmerer fl. 100
Se. Exzellenz Herr Graf Josef Wratislaw, k. k. Oberstküchenmeister fl. 100
Se. Exzellenz Herr Graf Edmund Zichy fl. 500
Se. Exzellenz Herr Graf Heinrich Zichy fl. 100
Se. Exzellenz Graf Constantin Wickenburg fl. 100
Herr R. v. Eitelberger, Direktor des k. k. österr. Museums fl. 100
Herr Otto v. Bauer, Fabrikbesitzer und Korrespondent des k. k. österr. Museums in Brünn fl. 600
Herren Philipp Haas & Söhne, k. k. Hofteppichfabrikanten fl. 300
Herr Ludwig Ladenburg, Direktor der österr. Nationalbank fl. 100
Herren J. & L. Lobmeyer, k. k. Hof-Glaswarenfabrikanten fl. 300
Herr Jos. Klinkosch, k. k. Hof-Gold- und Silberwarenfabrikant fl. 100
Herr David Hollenbach, Bronzewarenfabrikant fl. 300
Herr Achilles Melingo, Gemeinderat, Kurator des k. k. österr. Museums fl. 100
Herr Dr. Alex. Scharf, Eigentümer der "Sonn- und Montagszeitung" fl. 100
Herr Franz Ritter v. Wertheim, Kurator des k. k. österreich Museums fl. 300
Herr Nicoluas Dumba, Kurator des k. k. österr. Museums fl. 300
Herr A. v. Lanna, Fabrikbesitzer in Prag fl. 100
Herr La Vigne, k. k. Hofbildhauer fl. 100
Herr Alois Hanusch, Bronzewarenfabrikant fl. 100
Herr Conrad Bühlmayer, k. k. Hofvergolder fl. 100
Herr Dr. Karl Holdhaus, Sekretär der NÖ Handelskammer fl. 100
Herren Gebrüder Rodeck, Hoflieferanten fl. 100
Herr Eduard Sieger, Kammerrat, Papierhändler und Buchdruckereibesitzer fl. 100
Die priv. österr. Nationalbank fl. 500
Herr C. Drächsler, k. k. Posamentierer fl. 100
Herr Albert Milde, Schlossermeister [ca. 1.400 Euro; März 2011] fl. 120
Herr W. Ritter v. Lucam, Generalsekretär der Nationalbank fl. 100
Herr F. Paulik, Tischlermeister fl. 100
Herr Max Freiherr v. Kübek, Reichsrat fl. 100
Herr A. Artaia, Kunsthändler fl. 100
Herr Josef Schaller, k. k. Hof- und Armee-Feldschmieden-Fabrikant fl. 100
Herr Wilhelm Kralik, Firma Meyr's Neffe, Glaswarenfabrikant fl. 200
Frau Anna Hauser fl. 100
Herr Eduard Hauser, Steinmetzmeister fl. 100
Herrn August Kitschelt's Erben fl. 100
Herr Benedict Kölbl, Vergolder fl. 100
Herren Joh. Liebieg & Comp. fl. 400
Herr Hofrat Ignaz Ritter v. Schäffer fl. 100
Herr F. Schönthaler, Bildhauer fl. 100
Herren Hlawatsch & Isbary, Shawlfabrikanten fl. 300
Herr Georg Hartl & Sohn fl. 100
Erste österr. Seifensiedergewerksgesellschaft fl. 300
Herr Anton Harpke & Sohn, Kammerrat und Fabrikant fl. 100
Herr Heinrich Dingler, Kammerrat und Maschinenfabrikant fl. 100
Der Lehrkörper der Kunstgewerbeschule fl. 100
Herr Georg Plach, Kunsthändler fl. 100
Herren Kobeck & Aegigi, k. k. Hofjuweliere fl. 100
Herr Heinrich Dübell, k. k. Hoftischler fl. 100
Gesamtsumme der bis jetzt eingegangenen Gründungsbeiträge fl. 10.220
[ca. 115.700 Euro; März 2011]

 

Als beitragende Mitglieder mit Jahresbeiträgen sind beigetreten:

Se. Majestät der Kaiser fl. 100
Herr A. Hanusch, Bronzewarenfabrikant fl. 10
Herr La Vigua, Hofbildhauer fl. 25
Herr A. v. Lanna, Fabrikbesitzer in Prag fl. 5
Herr Nicolaus Dumba, Kurator des Museums fl. 50
Herr Franz Ritter v. Wertheim, Kurator des Museums fl. 50
Herr J. Reckenschuss, Vizepräsident der NÖ Handelskammer fl. 20
Herren Philipp Haas & Söhne, k. k. Hofteppichfabrikanten fl. 20
Herren J. & L. Lobmeyer, Hofglaswarenfabrikanten fl. 20
Herr S. Winterstein, Präsident der NÖ Handelskammer fl. 20
Se. Durchlaucht Fürst Johann Liechtenstein fl. 50
Herr C. Giani, Inhaber einer Kunstanstalt für Stickerei und Weberei fl. 10
Herr R. v. Eitelberger, Direktor des k. k. österr. Museums fl. 10
Herr D. Hollenbach, Bronzewarenfabrikant fl. 20
Herren August Kitschelt's Erben fl. 5
Herr Benedict Kölbl, Vergolder fl. 5
Herr Josef Dütmär jun., Stahl- und Metallwarenfabrikant fl. 8
Herr Dr. W. Exner, Realschulprofessor in Krems fl. 5
Herr Conrad Bühlmayer, k. k. Hofvergolder fl. 25
Herren Gebrüder Rock, k. k. Hoflieferanten fl. 20
Herr Eduard Sieger, Papierhändler und Buchdruckereibesitzer fl. 5
Herr Wilhelm v. Eitelberger, Marineintendant fl. 10
Herr Albert Milde, Schlossermeister [ca. 113 Euro; März 2011] fl. 10
Herr Michael Mayer, Hotelier fl. 5
Herr Ritter v. Lucam, Sekretär der Nationalbank fl. 10
Herr Friedr. Walter, k. k. Sektionsrat fl. 5
Herr Josef Schaller, Fabrikant fl. 10
Herr Er. Pichler, Vergolder fl. 10
Herr Wilhelm Kralik, Glaswarenfabrikant fl. 10
Herr Louis Hauser, Architekt fl. 10
Se. Exzellenz Graf Constantin Wickenburg fl. 10
Herr F. Storno, Korrespondent des Museums fl. 5
Herr Josef Pokorny, Bildhauer fl. 20
Herr F. Schönthaler, Bildhauer fl. 5
Herr Georg Hartl & Sohn fl. 5
Herren Hlawatsch & Isbary, Shawlfabrikanten fl. 20
Herr A. Harpke, Fabrikant und Mitglied der Handelskammer fl. 5
Herr Joh. Garber sen., Fabrikant und Mitglied der Handelskammer fl. 20
Herr Heinrich Dingler, Maschinenfabrikant fl. 5
Se. Exzellenz Graf Heinrich Zichy (mit Widmung für einen ungar. Zögling) fl. 25
Herr C. Drächsler, Hofposamentierer fl. 10
Se. Exzellenz Graf Edmund Zichy (mit Widmung für einen ungar. Zögling) fl. 50
Herren Kobeck & Aegidi, k. k. Hofjuweliere fl. 5
Herr Heinrich Dübell, k. k. Hoftischler fl. 5
Herr J. Storck, Architekt und Direktor der Kunstgwerbeschule fl. 10
Herr F. Laufberger, Professor der Kunstgewerbeschule fl. 10
Herr F. Sturm, Professor der Kunstgewerbeschule fl. 10
Herr Otto König, Professor der Kunstgewerbeschule fl. 5
Herr Mich. Rieser, Professor der Kunstgewerbeschule fl. 5
Herr Joh. Hütter, Realschuldirektor in Waidhofen a. d. Ybbs fl. 5
Die Landesunterrealschule daselbst fl. 5
Freiherr A. v. Burg, Mitglied des Herrenhauses fl. 5
Herr J. Dollischek, akad. Bildhauer fl. 5
Herr R. Riegler fl. 5
Gesamtsumme der Jahresbeiträge der Mitglieder fl. 818
[ca. 9.260 Euro; März 2011]

Wien, am 5. Februar 1869,
Graf Edmund Zichy, als Vortsnad,
L. Lobmeyr, als Kassier.

------------------------------

Gründungsurkunde (2)

Hierauf verlas der Chef des Bau-Departments im Ministerium für Kultus und Unterricht, Herr Hofrat v. Krummhaar, die Gründungsurkunde:

Seine k. und k. Majestät der Kaiser Franz Josef I. haben mit a. h. Handschreiben vom 7. März 1863 zur Anbahnung einer entsprechenden Verwertung von Kunst und Wissenschaft bei der Ausübung gewerblichen Tätigkeit, wie zur Läuterung und Hebung des Geschmackes das k. k. Österr. Museum für Kunst und Industrie gegründet, und als sich dieses Institut unter dem Protektorat Sr. kais. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Rainer rasch entwickelte und demnach in dem ihm ursprünglich eingeräumten Lokalitäten des ehemaligen Hofballhauses bald beengt fühlte, mit der a. h. Entschließung vom 19. März 1868 dem vom Architekten Professor Heinrich Ritter v. Ferstel hierfür ausgearbeiteten Projekte die a. h. Genehmigung zu erteilen und mit den a. h. Entschließungen vom 20. Mai 1868 und vom 22. Juli 1870 zur Ausführung desselben den veranschlagten Kostenaufwand von 600.000 fl. [ca. 6‘800.000 Euro; März 2011] mit einem 10- und 15-prozentigem Zuschlag für unvorhergesehenen Auslagen, wie zur inneren Ausstattung und Einrichtungen desselben, den angesprochenen Betrag von 104.418 fl. [ca. 1‘180.000 Euro; März 2011] a. g. zu bewilligen.

Die Oberleitung dieser Bauherstellung hat der jeweilige k. k. Minister für Kultus und Unterricht geführt, während zur unmittelbaren Leitung und Überwachung derselben ein Baukomitee eingesetzt ward, das aus de, Chef des Department für den Hochbau beim k. k. Ministerium des Innern, Ministerialrat Moriz Ritter v. Löhr, dem früheren Referenten für Kunstangelegenheiten im k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht, Ministerialrat Dr. Gustav Heider, dem administrativen Baureferenten das., Ministerialrat Josef Ritter v. Tandler, nach dessen Jubilierung aber Ministerialrat Josef Krummhaar, dem Mitglied des Museums-Kuratorium, Gemeinderat Achilles Melingo, dem Direktor des k. k. Österr. Museums für Kunst und Industrie, Regierungsrat Dr. Rud. v. Eitelberger und dem Architekten Professor Heinrich Ritter v. Ferstel bestand.

Mit der technisch-artistischen Bauleitung war der eben genannte Architekt, mit der Bau-Inspektion und Kontrolle aber der Ingenieur im Department für den Hochbau beim k. k. Ministerium des Innern, Ferdinand Gaube, betrat. Als Bauführer ward zuerst Moriz Grün und dann Joh. Schneider bestellt.

Die einzelnen Herstellungsarbeiten sind von den folgenden Geschäftsleuten und Künstlern ausgeführt worden, und zwar die Baumeisterarbeiten von den beiden Stadtbaumeistern Eduard Kaiser und Adolf Bösch, die Steinmetzarbeiten von der Hof-Steinmetz-Firma Anton Wasserburger, die Zimmermannsarbeiten vom Hofzimmermeister Jakob Fellner, die Schlosserarbeiten vom Eisenkonstrukteur Ignaz Gridl und dem Schlossermeister Albert Milde, die Dacheindeckung von August Petri und Julius Schwab, die Spenglerarbeiten vom Zinkornamenten- und Blechwaren-Fabrikanten Karl Diener, die Tischlerarbeiten von den Tischlermeistern Friedrich Paulik und Philipp Schmidt, die Glaserarbeiten von der Firma Jos. Rankl’s Witwe & Sohn und der Glasfabrik von Neuhauser, Mader und Stadl in Innsbruck, die Anstreicharbeiten von Leopold Gromann und Hugo Riha, die Luftheizungseinrichtungen vom Zivilingenieur Friedrich Stach, die Kachelöfen von Bernhard Erndt, die Wasserleitungs-Einrichtungen von der Firma Richard Mauch und Brock, die Wasserklosetts von Josef Klemm, die Gasbeleuchtungseinrichtungen von der Firma Scheler, Wolf & Comp., die Silico-Asphaltarbeiten von M. Suppantschitsch, die Terrakotta- und Fayence-Arbeiten von der Wienerberger Zigel- und Terrakotta-Fabrik, die Stuckarbeiten vom Hof-Stuckateur und Marmorierer A. Demota, die Vergoldungsarbeiten vom Hof-Vergolder Conrad Bühlmayer, die Tapeten von R. Knepper und Schmidt, die Bildhauerarbeiten von Professor Otto König und den Bildhauern Josef Pokorny und Franz Melnitzky, endlich die Malerarbeiten vom Professor Ferdinand Laufberger und den Malern Ignaz Schönbrunner, dann Peter Isella und August Eisenmenger.

Nachdem der im Herbst 1868 begonnene Bau samt der inneren Ausstattung und Einrichtung vollendet war, haben Se. k. k. a. Majestät dem neuen Museumgebäude am heutigen Tage a. h. Selbst den Schlussstein einzufügen und dasselbe seiner Bestimmung a. g. zu übergeben geruht, auf dass es den Mittelpunkt der Bestrebungen zur Verbreitung aller dem Kunstgewerbe nötigen Kenntnisse bilde und dem Geschmacke in Österreich eine bleibende Stätte gewähre.
Wien, am 4. November 1871,
Erzherzog Rainer,
Johann Fürst Liechtenstein, Constatin Prinz zu Hohenlohe, Franz Graf Creneville FZM., Franz Ritter v. Hauslab FZM., Edmund Graf Zichy, Johann Graf Waldstein, Dr. Ferd. Stamm, Dr. Ernst Brücke, v. Ferstel, Archtekt, Achilles Melingo, Franz Freih. v. Wertheim, C. Radnitzky, Ed. Engerth, Nic. Dumba, R. v. Eitelberger, J. Falke, Franz Altgraf v. Salm, v. Reckenschuss, H. Graf Abensperg-Traun, Mor. Ritter v. Löhr, Ritter v. Tandler, Dr. G. Heider, Jos. Krummhaar, Ferdinand Gaube, Joh. Schneider, Eduard Kaiser, Adolf Jos. Bösch, Anton Wasserburger, Jacob Fellner, Ignaz Gridl, Albert Milde, August Petri, Julius Schwab, Diener, Friedrich Paulick, P. Schmidt, J. Rankl, Neuhauser, Mader und Stadl, L. Gromann, Hugo Riha, Friedrich Stach, B. Erndt, Mauch und Brock, Jos. Klemm, Scheler, Wolf & Comp., M. Suppantschitsch, A. Detoma C. Bühlmayer, Knepper und Schmidt, O. König, J. Pokorny, Fr. Melnitzky, Laufenberger, J. Schönbrunner, P. Isella, A. Eisenmenger.

Während der Unterzeichnung u. s. w. der Urkunde trugen Mitglieder des Wiener Männergesangsvereins den Gesang „An die Künstler“ von Mendelson vor.

Hierauf geruhten Se. Majestät sich auf den Ruheplatz der Hauptstiege zu begeben und die Schlusssteinlegung vorzunehmen, bei welcher Gelegenheit die in hervorragender Weise am Bau beschäftigten Personen die Ehre hatten, Sr. Majestät vorgestellt zu werden.

Endlich nahmen Se. Majestät eine Besichtigung der Ausstellung vor und sprachen wiederholt volle Befriedigung über das Erreichte aus.